Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hotels (muss leider sein)

§ 1 Mietobjekt

Das Mietobjekt befindet sich auf der Nordseehalbinsel Nordstrand (Schleswig-Holstein) in der Ortschaft England.

§ 2 Mietzins

Die Gesamtmiete beträgt: siehe Homepage unter Preise!

§ 3 Umfang der Nutzung

Das Mietobjekt darf nur mit der vorher abgemachten Personenzahl belegt werden. Sollten weitere Personen dazu kommen, informieren Sie uns bitte rechtzeitig. Eine Untervermietung ist ausdrücklich nicht erlaubt.

§ 4 Schäden

  1. Der Mieter hat das Mietobjekt sowie das Inventar pfleglich zu behandeln.
  2. Schäden müssen dem Vermieter unverzüglich angezeigt werden, unabhängig davon, wer den Schaden verursacht hat.
  3. Die Schäden, die durch den Mieter, Mitbewohner oder Besucher entstehen oder die der Mieter aus sonstigen Gründen zu vertreten hat, werden vom Mieter ersetzt.

§ 5 Leistungen, Preise, Zahlung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten.
  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Die Kurtaxe ist nicht Bestandteil des Hotel- und Arrangementpreises.
  4. Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und das Hotel dem zustimmt.
  5. Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
  6. Bitte beachten Sie, dass wir leider nur eine Ermäßigung z.B. im März/ April o.ä. geben können, bzw. wenn bereits ein Zimmer von uns günstiger Angeboten wird ist leider keine weitere Ermäßigung mehr möglich. Wir werden dann aber den für Sie günstigsten Preis Ihnen anbieten.
  7. Leider wie auch in anderen Hotels sehr oft, oder in der Coronakriese wird das Zimmer leider nur noch jeden Dienstag, Donnerstag sowie am Samstag gesäubert. Wir bitten da um Ihr Verständnis. Änderungen möglich und werden dann in der Infotafel ausgehängt.
  8. Ein Frühstücksbuffet wird jeden Tag angeboten!

§ 6 Rücktritt des Gastes, Stornierung, Reiseabbruch

  1. Das Hotel räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
    1. Im Falle des Rücktritts eines Gastes von der Buchung hat das Hotel Anspruch auf angemessene Entschädigung.
    2. Das Hotel hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Die Rücktrittspauschale beträgt 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück. Sollte Halbpension gebucht worden sein wird diese nicht extra in Rechnung gestellt bei Absage.
    3. Sofern das Hotel die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von dem Hotel zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von dem Hotel ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Hotel durch anderweitige Verwendungen der Hotelleistungen erwirbt.
  2. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
    1. Unter rechtzeitig verstehen wir, dass mindestens 2 Wochen vor der Buchung eine schriftliche Absage (Stornierung) erfolgt.
    2. Ab 2 Wochen vor der Anreise wir 80 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück in Rechnung gestellt. Sollte in der Zeit das Zimmer komplett wieder belegt werden, werden für Sie keine Kosten anfallen.
  3. Hat das Hotel dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat das Hotel keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Hotel. Der Gast muss den Rücktritt schriftlich erklären.
  4. Ein vorzeitiges Abreisen (Reiseabbruch) kann leider nicht erstattet werden, wir empfehlen eine Reiseabbruchversicherung.

Dem Mieter wird der Abschluss einer günstigen Reiserücktrittsversicherung (evtl. auch eine Reiseabbruchversicherung) empfohlen!

§ 7 Rücktritt des Hotels

Das Hotel ist ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels die Buchung nicht endgültig bestätigt.

§ 8 An- und Abreise

  1. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast meist ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sollte das Zimmer aber schon früher fertig sein (meist schon gegen Mittag), ist es natürlich ab dann schon möglich das Zimmer zu beziehen. Bei starkem Bettenwechsel (Ab- und Anreise) kann es auch mal etwas später werden mit dem Check in. Wir bitten dieses dann zu entschuldigen!
  2. Gebuchte Zimmer (ohne Bestätigung) sind vom Gast bis spätestens 18 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu. Bitte rufen Sie uns daher kurz durch das evtl. erst nach 18 Uhr die Anreise möglich ist. Bei festen Buchungsbestätigungen geben wir das Zimmer natürlich nicht weg, würden uns aber auch über einen kurzen Anruf nach 18 Uhr freuen, sollte es später werden.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
  4. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden.
  5. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch- gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

§ 9 Internetnutzung durch WLAN

Wir bieten kostenloses Internetsurfen an. Internetsurfen geschieht auf eigene Gefahr, wir haften nicht für Serverausfälle, Viren o.ä.. Sollte an unserer Hardware, Leitungen, Kabeln etwas defekt sein, oder durch die Telekomleitung Störungen entstehen, ist kein Internet möglich…wir bemühen uns aber dieses dann schnellstens zu reparieren, da wir selber auf das Internet angewiesen sind.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Sollte ein § unwirksam sein berührt es nicht an den anderen §.

Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.